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Verbesserung der Garantieleistungen bei einigen Herstellern

Verbesserung der Garantieleistungen bei einigen Herstellern

Liebe Kunden,

Nach intensiven Gesprächen mit unseren Industriepartnern ist es uns gelungen, Ihnen jetzt eine vereinfachte Service- und Garantieabwicklung anbieten zu können!

Unser Ziel dabei war es, einheitliche Vorgehensweisen zu formulieren, die Sie in der Garantie- und Serviceabwicklung mit dem Hersteller unterstützen sollen und eine vereinfachte Serviceabwicklung möglich machen.

Dadurch hoffen wir für Sie die Kundendienstabwicklung / Service einfacher und zufriedenstellender abbilden zu können.

Beachten Sie bitte, dass IMMER ein Servicefall bei uns gemeldet werden MUSS.

Folgende Punkte sind vereinbart worden und tragen nur nach vorheriger Rücksprache mit unserem Serviceteam Gültigkeit:

  • Formulierung einer „DOA“-Frist + Definierung der genauen Vorgehensweise; Meldefrist von neudefekten Geräten, sowie Ablauf der vereinfachten Geräterücknahme für betroffene Geräte.
  • Entsorgungssfreigabe bei Totaldefekt, wenn durch einen Servicetechniker des Herstellers bestätigt – um einem zeitaufwendigen Retourenprozess (Anmeldung als Retoure, Terminabsprache mit Spedition, Versandvorbereitung des Gerätes, Gutschrift erst nach erfolgter und bestätigter Abholung, usw. ) entgegenzuwirken / zu vermeiden.
  • Aufwandsentschädigung: „Handlingskosten“ bei Gerätetausch/Rücknahme im Garantiefall (ausgenommen Side-by-Side Geräte)– sollte ein defektes Garantiegerät nach erfolgloser Reparatur (Abschrift vom Hersteller vorhanden) durch Sie beim Endkunden getauscht/ ausgebaut werden, können Sie dies dem Hersteller gegenüber geltend machen. Wir konnten für diesen Fall eine Pauschale von bis zu 50€ vereinbaren. Hierzu reichen Sie uns bitte eine schriftliche Bestätigung eines Mehraufwandes über folgenden Link ein:
    https://osf-handel.de/beantragung-aufwandspauschale
    WICHTIG
    : die jeweiligen VORAUSSETZUNGEN müssen erfüllt sein
    (Der Hersteller muss die Aufwandspauschale anbieten. Bitte der Hersteller Liste entnehmen. – Es ist bereits ein Servicefall bei uns gemeldet. – Das Gerät wurde durch Sie ausgetauscht (Nachweis)
    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage in den Serviceinformationen à https://osf-handel.de/serviceplattform#HerstellerKontaktListe

Leider konnten wir nicht von jedem Hersteller eine Zusage dieser 3 Punkte vollständig erwirken. Um Ihnen die Informationen (welcher Hersteller hat welcher Vereinbarung zugestimmt) einfach und transparent machen zu können, finden Sie nun weitere Infoflächen in unserem Shop. Bei jedem Gerät sind nun die zutreffenden Serviceinformationen herstellerbedingt hinterlegt. Diese beziehen sich natürlich auf sämtliche Geräte/Modelle des Herstellers (in unten stehendem Beispiel BEKO / Grundig). Der Einfachheit halber finden Sie diese Infos bei jedem Artikel – so müssen Sie im Servicefall nicht erst nach diesen Informationen auf unserer Homepage suchen.

Weitere Erläuterungen zu den einzelnen Punkten „DOA – Handlingskosten – Entsorgungsfreigabe“ sehen Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger, ohne Klick, über das jeweilige Wort fahren.

Wir hoffen Ihnen dadurch ein Stück Arbeit oder sogar Ärger abnehmen/ersparen zu können und das Vertrauen in die ein oder andere Marke wieder zu kräftigen.

Die OSF startet so mit einem erweiterten Serviceangebot für Sie in ein neues und hoffentlich erneut erfolgreiches Jahr. Wir wünschen Ihnen dafür nur das Beste; Gesundheit, nette Kunden und gute Geschäfte.

Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, steht unser gesamtes Team jederzeit, wie gewohnt mit Rat und Tat für Sie zur Seite.

ZUSAMMEN . MIT ZUVERSICHT . FÜREINANDER

Mit freundlichen Grüßen

Ihr OSF Kundenteam

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